Website für Arbeitsrechtskanzleien

Jemand, der seine Kündigung bekommen hat, googelt in der Regel noch am selben Abend. Er ruft die Kanzlei an, die ihm zuerst antwortet - oder die, deren Website ihm sofort das Gefühl gibt: hier bin ich richtig.

Die 3-Wochen-Frist und was das für die Website bedeutet

Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung, danach ist die Frist unwiderruflich verpasst. Arbeitnehmer wissen das entweder instinktiv oder sie lesen es im selben Moment, wo sie nach einem Anwalt suchen. In beiden Fällen handeln sie schnell.

Eine Arbeitsrecht-Website muss das aufgreifen: kein Hintergrundtext über die Kanzleigeschichte auf der Startseite, sondern sofort der Weg zum Kontakt. Telefonnummer oben sichtbar. Formular nach zwei Scrolls erreichbar. Antwortzeit klar kommuniziert. Das sind keine Designentscheidungen - das ist der Unterschied zwischen einer Anfrage und einem Weiterklick.

Zum Vergleich: Familienrecht-Mandanten googeln oft spät nachts und warten auf eine Antwort am nächsten Tag. Arbeitsrecht-Mandanten handeln unter akutem Zeitdruck - das muss die Website widerspiegeln.

Zwei Zielgruppen — zwei verschiedene Botschaften

Die meisten Arbeitsrecht-Kanzleien bedienen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beide googeln andere Begriffe, mit anderen Absichten und in unterschiedlichem emotionalem Zustand.

Arbeitnehmer

Suchen nach: "Kündigung", "Abfindung berechnen", "Kündigungsschutzklage"

Emotionaler Zustand: Schock, Unsicherheit, Zeitdruck

Was sie brauchen: schnelle Kontaktmöglichkeit, klare Erklärung der nächsten Schritte, Kostenklarheit von Anfang an

Arbeitgeber

Suchen nach: "Kündigung rechtssicher", "Betriebsvereinbarung", "Arbeitsrecht Unternehmen"

Emotionaler Zustand: rational, kaufmännisch, vorausschauend

Was sie brauchen: Kompetenz-Signale, Referenzen aus der Unternehmensberatung, klare Leistungsübersicht

Eine Website, die beides mischt, ohne klare Einstiegspunkte zu schaffen, spricht niemanden richtig an. Wir bauen separate Sektionen oder separate Seiten für beide Zielgruppen - je nach Ausrichtung der Kanzlei.

Was auf eine Arbeitsrecht-Website gehört

Telefonnummer prominent auf der Startseite — nicht nur im Impressum
Kurze Erklärung der häufigsten Fälle: Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Betriebsrat
Reaktionszeit klar kommuniziert ("innerhalb von 24 Stunden")
Erstberatungskosten angegeben — kein "auf Anfrage"
Klare Trennung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Leistungen
BRAO-konformes Impressum und DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
Mobile-first: Kontakt und Telefon innerhalb von zwei Scrolls erreichbar

Festpreis. Keine Überraschungen.

ab 1.200 €
einmalig · inkl. Texte, Design, Launch
  • 4 Wochen bis Go-Live
  • Mobile-first Design
  • BRAO- und DSGVO-konform
  • Google Business Einrichtung
  • 100/100 PageSpeed
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Häufige Fragen zur Arbeitsrecht-Website

Nach einer Kündigung hat der Arbeitnehmer 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage. Die meisten handeln in den ersten 48 Stunden. Eine Website, die in dieser Situation sofort Klarheit bietet und einen einfachen Kontaktweg zeigt, gewinnt die Anfrage. Wer fünf Klicks bis zum Formular braucht, verliert sie.

Das hängt von Ihrer Ausrichtung ab. Wer beide bedient, braucht klare Einstiegspunkte für beide Zielgruppen. Arbeitnehmer suchen nach "Kündigung", Arbeitgeber nach "Betriebsrat" oder "Arbeitsrecht Unternehmen". Eine Website, die beides mischt ohne zu trennen, spricht niemanden richtig an.

Erstberatungskosten klar angegeben, Reaktionszeit kommuniziert, häufige Fälle kurz erklärt (Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Betriebsrat). Kein langer Fließtext auf der Startseite - Mandanten unter Zeitdruck lesen keine langen Seiten.

Festpreis ab 1.200 € einmalig, inkl. Design, Texte, BRAO-konformes Impressum, DSGVO und Google Business Einrichtung. Laufendes SEO ab 299 €/Monat, monatlich kündbar.

Kanzlei-Website & SEO — Servicestädte im Rhein-Main-Gebiet

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