Website für Notare

Notare dürfen nicht werben wie Rechtsanwälte - aber gefunden werden müssen sie trotzdem. Eine BNOTK-konforme Website, die bei Google sichtbar ist, ist kein Widerspruch.

Was eine Notar-Website von einer Kanzlei-Website unterscheidet

Notare unterliegen der Berufsordnung der Bundesnotarkammer und den Richtlinien der jeweiligen Notarkammer - konkret bedeutet das: keine vergleichende Werbung, keine Erfolgsversprechen, keine reißerische Sprache. Die Website muss sachlich und informierend sein, ohne Elemente, die als unzulässige Werbung eingestuft werden können.

Das schränkt den Spielraum ein, aber nicht auf null. Eine klare Darstellung der angebotenen Leistungen, gute technische Qualität, ein aktuelles Google Business Profil und solide SEO für lokale Suchbegriffe - all das ist auch innerhalb der BNOTK-Vorgaben möglich und sinnvoll.

Sachliche Sprache

Keine Erfolgsversprechen, keine Superlative. Die Website stellt dar, welche Leistungen angeboten werden - klar und vollständig.

Pflichtangaben

Notar-Websites haben eigene Pflichtangaben: Amtsbezeichnung, zuständige Notarkammer, Amtssitz. Diese müssen korrekt und vollständig eingebunden sein.

Keine Preisangaben

Notargebühren sind durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Eine Website kann auf diesen Rahmen hinweisen, aber keine individuellen Preise nennen.

Trotzdem SEO

BNOTK-Vorgaben schließen gute SEO nicht aus. "Notar [Stadt]" und "Notartermin [Stadt]" werden regelmäßig gesucht - und eine Website, die technisch gut aufgestellt ist, gewinnt diese Anfragen.

Was auf eine Notar-Website gehört

Amtsbezeichnung, Amtssitz und zuständige Notarkammer als Pflichtangaben
Klare Leistungsübersicht: Grundstückskauf, Testament, GmbH-Gründung, Erbschein
Kontaktformular und Telefonnummer für Terminanfragen
Hinweis auf das GNotKG-Gebührensystem statt individueller Preise
DSGVO-konforme Datenschutzerklärung
Google Business Profil für lokale Sichtbarkeit
100/100 PageSpeed für gutes Google-Ranking

Festpreis. Keine Überraschungen.

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Häufige Fragen zur Notar-Website

Notare unterliegen der BNOTK-Berufsordnung: keine vergleichende Werbung, keine Erfolgsversprechen. Die Website muss sachlich und informierend sein. Das schränkt den Spielraum ein, schließt aber gute SEO und lokale Sichtbarkeit nicht aus.

Ja. "Notar [Stadt]" und "Notartermin [Stadt]" werden regelmäßig gegoogelt. Wer bei Google Maps auf Seite 1 erscheint, gewinnt Mandanten ohne aktiv werben zu müssen - das ist BNOTK-konform und effektiv.

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